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Freispruch nach Verdacht auf Missbrauch „Die Urteile waren vermeidbar falsch“

Von AFRO | 13.04.2017, 08:00 Uhr

Das Landgericht Schwerin hat einen 37-Jährigen vom Vorwurf freigesprochen, 2012 seine damals fünfjährige Tochter mehrmals sexuell missbraucht zu haben.

Zuvor war der Kraftfahrer in zwei Prozessen erst zu drei und dann zu drei Jahren und sieben Monaten Gefängnis verurteilt worden. Er hatte 18 Monate in Haft verbracht, bevor das Oberlandesgericht (OLG) Mecklenburg-Vorpommerns wegen eines Verfahrensfehlers den neuen Prozess anordnete. Im neu aufgerollten Verfahren verweigerte das Mädchen die Aussage. Die Mutter, sowie mehrere Sozialarbeiter, Psychotherapeuten und Ärzte, die sich über die Jahre mit der Familie befasst hatten, wussten von den angeblichen sexuellen Übergriffen des Vaters nur von dem Mädchen. Eine Sachverständige bezweifelte, dass sie den teilweise bruchstückhaften Bemerkungen des verhaltensauffälligen Kindes ohne Weiteres glauben durften.

Die Sachverständige konnte nicht ausschließen, dass die Hinweise des Kindes von anderen ausgeschmückt wurden. Dies war ein wichtiger Grund für das Gericht, den Angeklagten freizusprechen. „Das ist ein gutes Urteil“, befand Johann Schwenn, der Verteidiger des Angeklagten. „Ein Freispruch hätte auch bei den ersten beiden Prozessen herauskommen müssen. Die Urteile waren vermeidbar falsch.“ Der Kraftfahrer kann voraussichtlich mit einer Haftentschädigung von 14000 Euro rechnen – wobei fraglich ist, ob die Summe zur Begleichung der Anwaltskosten ausreicht.

Das erste Urteil des Landgerichts von 2014 stützte sich auf eine Aussage der kleinen Tochter. Das Mädchen erzählte einer Gutachterin von vier zweifelhaften Vorfällen, die angeblich während verschiedener Besuche bei ihrem Vater passiert waren. Die Gutachterin bewertete damals die Angaben des Kindes – anders als ihre Kollegin im neu aufgerollten Verfahren – als glaubwürdig.

Bevor es von der Gutachterin befragt wurde, war das Kind jedoch nicht belehrt worden, dass es nichts sagen musste. Es hatte, wie erwachsene Verwandte des Angeklagten auch, das Recht, die Aussage zu verweigern. Weil diese Belehrung fehlte, hätte das Landgericht seinen Schuldspruch und die Strafe von drei Jahren und sieben Monaten nicht auf die Aussage des Mädchens stützen dürfen, entschied das OLG als nächst höhere Instanz.

In der Tat hatte das Kind während des Gutachter-Gesprächs vor drei Jahren irgendwann keine Lust mehr, weiter zu erzählen. Darum kitzelte die Gutachterin die Aussage im wahrsten Sinne des Wortes aus dem Mädchen heraus, monierte Verteidiger Schwenn. Auch das sei nicht erlaubt gewesen.

Schwenn verteidigte unter anderen 2011 den Wetter-Moderator Jörg Kachelmann, als dieser wegen einer angeblichen Vergewaltigung einer Freundin vor Gericht stand und freigesprochen wurde.

Der aktuell verhandelte Fall spielte sich in einem sozial schwierigen Milieu ab. Der Kraftfahrer und seine Frau hatten sich 2007 nach sieben Jahren Ehe getrennt. Dem folgte ein langer Streit, bei welchem Elternteil die drei gemeinsamen Kinder leben und wie oft sie den anderen besuchen sollen. Intern stellten sich Mitarbeiter des Schweriner Jugendamtes die Frage, ob die Mutter vielleicht ihrem Ex-Mann des sexuellen Missbrauchs der Tochter bezichtigte, weil sie befürchtete, das Mädchen dauerhaft an ihn zu verlieren. Ein solch gravierender Vorwurf verminderte auf jeden Fall die Chancen des Vaters, seine Kinder sehen zu dürfen. Laut Schwenn handelten Sozialarbeiter und Familienhelfer jedoch nicht entsprechend. Als die Missbrauchsvorwürfe aufkamen, hätten sie im Gegenteil „parteilich zugunsten der Mutter agiert“ und nicht im Sinne des Kindes.