Mehr Geld für Kinder, die nur bei einem Elternteil aufwachsen, aber auch ein höherer Selbstbehalt für diejenigen, die zur Unterhaltszahlung verpflichtet sind: Das sind die Kernpunkte der zum Jahresbeginn neu gefassten unterhaltsrechtlichen Leitlinien des Oberlandesgerichts Rostock.