
2004 entschied der BGH in einem Grundsatzurteil, dass die Sparkassen die Zinsen für Prämiensparverträge nicht willkürlich ändern dürfen. Heute sind die Gerichte immer noch mit der Materie beschäftigt.
Starten Sie jetzt Ihren kostenlosen Probemonat!
Schließen Sie jetzt den kostenfreien Probemonat ab, um diesen Artikel zu lesen. Alle weiteren Inhalte auf unserer Webseite und in der App „NNN News“ stehen Ihnen dann ebenfalls zur Verfügung.
Probemonat für 0 €
Anschließend 8,90 €/Monat | Monatlich kündbar
Sie sind bereits Digitalabonnent? Hier anmelden