Einen nicht angeschnallten Autofahrer stoppten Beamte der Wismarer Polizei am Sonntagnachmittag im Rahmen einer Verkehrskontrolle im Bereich der Flinkerskoppel – und das war noch lange nicht alles: Den auf Nachfrage nach dem Führerschein konnte der 24-jährige Fahrer diesen nicht vorzeigen.
Nach weiteren Angaben sollte sich das Dokument zu Hause beim Fahrer befinden. Eine Überprüfung der Angaben ergab, dass gegen den 24-Jährigen ein Fahrverbot bis Mitte Februar 2014 vorlag. Bei der Überprüfung der Fahrzeugzulassung konnten die Beamten zudem feststellen, dass der Versicherungsschutz des VWs bereits Mitte Dezember 2012 abgelaufen war. Die Polizisten untersagten die Weiterfahrt und fertigten Strafanzeigen wegen des Verdachts des Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis und des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Die Weiterfahrt untersagten die Beamten und informierten die Führerscheinstelle und die Zulassungsbehörde.