Winterdienst : Amt ruft Anlieger auf, Räumpflicht zu erfüllen
Die Schneeräumpflicht ist für viele Gehwege in den Wohngebieten auf die Anlieger übertragen.
Rostock | Anfang November hat die Wintersaison in Rostock begonnen. Während die Stadt die Fahrbahnen, Gehwege, Fußgängerüberwege, Bushaltestellen, Radwege und vieles mehr betreut, ist die Schneeräum- und Streupflicht für die überwiegende Anzahl der Gehwege in den Wohngebieten und in verkehrsberuhigten Bereichen auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen. Dies teilt das Amt für Umweltschutz mit.
Zugänge zu Müllcontainerstellplätzen und die für den Fußgängerverkehr notwendigen Übergänge für die Fahrbahnquerung müssen so geräumt und abgestumpft werden, dass diese Straßenübergänge auch für Passanten mit Einschränkungen der Motorik beziehungsweise mit einer Behinderung gut begehbar sind. Auch Verbindungen vom Gehweg zu den jeweiligen Grundstückszugängen und ein Zugang zur Fahrbahn müssen von Schnee geräumt und bei Glatteis gestreut sein. Schnee sollte auf dem Gehwegrand zur Fahrbahn beziehungsweise auf dem eigenen Grundstück gelagert werden. „Auf keinen Fall gehört der Schnee auf die Fahrbahn“, so das Amt.
Streumaterial sollte sich alle Grundstückseigentümer rechtzeitig beschaffen. „Bitte denken Sie daran, nur abstumpfende Materialien zu verwenden, da auftauende Stoffe auf öffentlichen Gehwegen in Rostock nicht gestattet sind“, unterstreicht Rostocks Senator für Bau und Umwelt Holger Matthäus (Grüne). Die Schnee- und Streupflicht gilt von 7 bis 20 Uhr sowie an Werk- als auch an Sonn- und Feiertagen. Hinweise, Kritik oder Beschwerden können über das Internetportal Klarschiff Rostock gemeldet werden. Die Meldungen werden den Fachämtern weitergeleitet und bearbeitet.
Alle Regelungen sind in der Straßenreinigungssatzung der Stadt festgeschrieben.NNN Im Internet:
www.rostock.de/umweltamt

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