Über so genannte Abo-Fallen boten die Angeklagten kostenfrei erhältliche Computerprogramme zum Runterladen an, wobei die Opfer absichtlich über die Bezahlung im Unklaren gelassen wurden.
Über so genannte Abo-Fallen boten die Angeklagten kostenfrei erhältliche Computerprogramme zum Runterladen an, wobei die Opfer absichtlich über die Bezahlung im Unklaren gelassen wurden.