Doch auch für diese Regelung gibt es Ausnahmen. Kinder und Personen, die sich nicht impfen lassen können, sind weiterhin berechtigt, Schnelltests kostenfrei zu beanspruchen.
Doch auch für diese Regelung gibt es Ausnahmen. Kinder und Personen, die sich nicht impfen lassen können, sind weiterhin berechtigt, Schnelltests kostenfrei zu beanspruchen.