Nach dem tödlichen Schuss auf das entlaufene Tier Anfang Oktober wurde in Frage gestellt, ob der Schuss notwendig war. Die Staatsanwaltschaft Rostock ist nun zu einem Schluss gekommen.
Nach dem tödlichen Schuss auf das entlaufene Tier Anfang Oktober wurde in Frage gestellt, ob der Schuss notwendig war. Die Staatsanwaltschaft Rostock ist nun zu einem Schluss gekommen.