Dem Bau und Betrieb eines Flüssiggas-Lagers steht nichts entgegen. Das Land verzichtet auf eine so genannte Umweltverträglichkeitsprüfung.
Dem Bau und Betrieb eines Flüssiggas-Lagers steht nichts entgegen. Das Land verzichtet auf eine so genannte Umweltverträglichkeitsprüfung.