Seit dem 1. Januar 2023 müssen Restaurants, Bäckereien und Imbisse ihre Außer-Haus-Angebote auch im Mehrwegbehältnis anbieten. Das löst auch Kritik aus.
Seit dem 1. Januar 2023 müssen Restaurants, Bäckereien und Imbisse ihre Außer-Haus-Angebote auch im Mehrwegbehältnis anbieten. Das löst auch Kritik aus.