
MV muss einem Demonstranten, der bei einer Anti-G8-Demonstration im Jahr 2007 durch einen Wasserwerfer einen schweren Augenschaden erlitten hat, keinen Schadenersatz zahlen. Das Gericht wies die Klage zurück.
MV muss einem Demonstranten, der bei einer Anti-G8-Demonstration im Jahr 2007 durch einen Wasserwerferstrahl einen schweren Augenschaden erlitten hat, keinen Schadenersatz zahlen. Das Gericht wies gestern in einem Zivilverfahren die Klage des heute 39-jährigen Mannes aus Potsdam zurück, weil die Verletzung - nach Angaben des Klägers - durch einen Beamten aus Nordrhein-Westfalen verursacht worden sei. Die Amtshaftung trägt laut Gericht aber die Körperschaft, in deren Dienst die Beamten stehen. Dies sei in diesem Fall Nordrhein-Westfalen.
Der Potsdamer hat bei einer Demonstration bei Heiligendamm durch den Wasserstrahl sein linkes Augenlicht nahezu vollständig verloren. Er forderte 30.000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld.