Um weitere Belastungen für die Einwohner zu vermeiden, nimmt die Stadt Rostock die den Kommunen in Deutschland gewährte Optionsfrist zur Umsatzbesteuerung in Anspruch. Die Frist gilt bis Ende 2024.
Um weitere Belastungen für die Einwohner zu vermeiden, nimmt die Stadt Rostock die den Kommunen in Deutschland gewährte Optionsfrist zur Umsatzbesteuerung in Anspruch. Die Frist gilt bis Ende 2024.