Die Stadtverwaltung weist Grundstückseigentümer auf ihre Räum- und Streupflicht hin, damit die Müllabfuhr auch im Winter ordentlich arbeiten kann. Das müssen die Rostocker beachten, um Geldstrafen zu vermeiden.
Die Stadtverwaltung weist Grundstückseigentümer auf ihre Räum- und Streupflicht hin, damit die Müllabfuhr auch im Winter ordentlich arbeiten kann. Das müssen die Rostocker beachten, um Geldstrafen zu vermeiden.