In Abwesenheit ist ein 48-Jähriger vom Landgericht Rostock verurteilt worden. Er habe sich zwischen 2016 und 2019 an zwei Kindern vergangen und sich so der Nötigung in Tateinheit mit Kindesmissbrauch schuldig gemacht. Welche Strafe er erhalten hat.
In Abwesenheit ist ein 48-Jähriger vom Landgericht Rostock verurteilt worden. Er habe sich zwischen 2016 und 2019 an zwei Kindern vergangen und sich so der Nötigung in Tateinheit mit Kindesmissbrauch schuldig gemacht. Welche Strafe er erhalten hat.