Wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wurde am 17. August in Rostock der Prozess gegen Florian G. und den 34-jährigen Rostocker Carlo S. eröffnet.
Wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wurde am 17. August in Rostock der Prozess gegen Florian G. und den 34-jährigen Rostocker Carlo S. eröffnet.