Urteil : Arbeitgeber darf Maske im Job anordnen
Verordnet der Arbeitgeber auf der Arbeit einen Mund-Nasen-Schutz, haben Maskenverweigerer schlechte Karten. Auch ein Attest nützt dann nicht unbedingt etwas, wie ein Gerichtsurteil zeigt.
Siegburg | Ein Arbeitgeber darf anordnen, dass Beschäftigte und Besucher einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Der Gesundheitsschutz wiegt schwerer als der Wunsch des Einzelnen, ohne Maske oder Gesichtsvisier zu arbeiten. Auch mit einem ärztlichen Attest kann man die An...
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