Lohnausfall möglich : Auch bei Winterwetter müssen Arbeitnehmer pünktlich sein
Glatte Straßen und Schneefall können den Weg zur Arbeit für Beschäftigte kompliziert machen. Denn trotz Pandemie kann nicht jeder einfach zu Hause arbeiten. Was gilt für Arbeitnehmer?
Berlin | Arbeitnehmer sind dazu verpflichtet, pünktlich zur Arbeit zu kommen - auch bei schlechter Witterung. Darauf weist der DGB Rechtsschutz hin. Weil Arbeitnehmer das sogenannte Wegerisiko tragen, zählen verschneite oder vereiste Straßen oder verspätete Züge...
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